1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Welp-IT UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Anbieter“ genannt, gegenüber ihren Kunden, soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
1.2 Die AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen des Anbieters:
Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Webseiten (z. B. mit WordPress, Webflow oder Next.js)
Hosting und Management von Webseiten, insbesondere auf vom Anbieter verwalteten virtuellen Servern (VPS) in deutschen Rechenzentren
App-Entwicklung für mobile Endgeräte (hybrid mit React Native oder nativ mit Swift/Kotlin)
Automatisierung von Geschäftsprozessen mittels KI-gestützter Tools (z. B. n8n, Make, Zapier)
Wartung, Pflege und Weiterentwicklung bestehender Software oder Cloud-Infrastrukturen
IT-Beratung und technisches Projektmanagement
Individuelle IT-Dienstleistungen nach Vereinbarung
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird der Anbieter den Kunden bei Mitteilung der Änderung besonders hinweisen.
1.5 Diese AGB gelten auch für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. In solchen Fällen bleibt Deutsch die Vertragssprache und Grundlage für die Auslegung der AGB.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung von Leistungen des Anbieters auf der Website, in Präsentationen oder in sonstigen Unterlagen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Anfrage.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Anfrage des Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder ein vom Anbieter individuell erstelltes Angebot vom Kunden in Textform angenommen wurde. Maßgeblich ist der Inhalt der Bestätigung bzw. des Angebots in Verbindung mit diesen AGB.
2.3 Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
2.4 Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
2.5 Der Anbieter behält sich vor, Anfragen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ersichtlich ist, dass die beabsichtigte Nutzung gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstößt oder dem Ansehen des Anbieters schaden könnte.
3. Leistungsbeschreibung
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot des Anbieters sowie etwaigen Projektvereinbarungen zwischen den Parteien. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters in Textform.
3.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, schuldet der Anbieter eine dienstvertragliche Leistung im Sinne einer qualifizierten Tätigkeit, nicht jedoch einen konkreten Erfolg. Bei Werkleistungen (z. B. Erstellung einer Webseite oder App) gelten gesonderte Abnahme- und Mängelregelungen gemäß Abschnitt 8 dieser AGB.
3.3 Der Anbieter ist bemüht, die Leistungen stets nach dem aktuellen Stand der Technik sowie unter Berücksichtigung bewährter Methoden und branchenüblicher Standards zu erbringen. Technische, gestalterische oder methodische Entscheidungen, die nicht ausdrücklich vorgegeben sind, obliegen dem Anbieter, sofern sie dem Interesse des Kunden nicht widersprechen.
3.4 Sofern im Rahmen eines Projekts Hosting, Wartung oder fortlaufender Support vereinbart wird, handelt es sich hierbei um eigenständige Leistungen mit separater vertraglicher Regelung oder Vergütung. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3.5 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Quellcodes, Entwicklungsdokumentationen, Design-Quellen oder sonstige projektinterne Dateien herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot oder Vertrag vereinbart wurde.
4. Pflichten und Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Kunde stellt dem Anbieter sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere: Texte, Bilder, Logos, CI-Guidelines, Zugangsdaten (z. B. zu Hosting, DNS, App Stores, Drittanbieter-APIs), Testdaten, Ansprechpartner sowie fachliche Anforderungen.
4.2 Der Kunde benennt einen fachlich und entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der während der Projektlaufzeit verfügbar ist und Entscheidungen sowie Freigaben in angemessener Zeit (grundsätzlich innerhalb von 5 Werktagen, sofern nicht anders vereinbart) trifft. Verzögerte Freigaben verlängern Fristen entsprechend.
4.3 Der Kunde sichert zu, dass er über alle zur Leistungserbringung erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten, Daten, Materialien und Zugangsdaten verfügt. Er stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung in diesem Zusammenhang resultieren.
4.4 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgegebenen Inhalte, Funktionen und Prozesse verantwortlich (u. a. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-/Tracking-Einwilligungen, Informationspflichten nach DSGVO, UWG, TMG, Geoblocking-/Verbraucherschutzrecht). Der Anbieter erteilt keine Rechtsberatung; auf Wunsch kann der Anbieter den Kunden auf die Notwendigkeit externer rechtlicher Prüfung hinweisen.
4.5 Der Kunde überprüft und testet die vom Anbieter bereitgestellten (Zwischen-)Ergebnisse, Prototypen, Releases und Konfigurationen innerhalb der vereinbarten Fristen und teilt etwaige Mängel, Änderungswünsche oder Korrekturen strukturiert und nachvollziehbar mit. Unterbleibt eine fristgerechte Rückmeldung, gelten die Leistungen als vorläufig freigegeben, unbeschadet der Regelungen zur Abnahme gemäß Abschnitt 8.
4.6 Unterlässt der Kunde notwendige Mitwirkungen, erbringt er sie verspätet oder sind die bereitgestellten Informationen unvollständig oder fehlerhaft, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen um den entsprechenden Zeitraum zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Mehraufwände, Wartezeiten und zusätzliche Projektkoordination, die hierdurch entstehen, kann der Anbieter gesondert nach den vereinbarten oder üblichen Stundensätzen abrechnen.
4.7 Sofern für die Leistungserbringung erforderlich, gewährt der Kunde dem Anbieter sicheren Zugang zu seinen Systemen (z. B. Staging-/Produktionsumgebungen, Repository, CI/CD, Cloud-Accounts). Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Zugriffsrechte einzuräumen und diese nach Projektabschluss auf eigene Verantwortung anzupassen bzw. zu entziehen.
4.8 Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Datenverarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Der Kunde bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne.
4.9 Sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart, ist der Kunde für die Sicherung seiner Daten (Backups) und Systeme selbst verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die auf fehlende oder unzureichende Datensicherungen des Kunden zurückzuführen sind.
4.10 Bei vom Anbieter verwaltetem Hosting ist der Kunde für die Rechtmäßigkeit sämtlicher von ihm eingestellter oder verwendeter Inhalte verantwortlich. Unzulässige Inhalte (z. B. rechtsverletzende, sicherheitsgefährdende, schadhafte oder strafbare Inhalte) sind untersagt. Der Anbieter ist berechtigt, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Inhalte bzw. Zugriffe zu sperren und – soweit zumutbar – den Kunden vorab zu informieren.
4.11 Der Kunde hat Zugangsdaten, API-Keys und sonstige Authentifizierungsmittel sicher zu verwahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über vermutete oder tatsächliche Sicherheitsvorfälle zu informieren.
4.12 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung notwendigen Drittanbieter-Verträge, Lizenzen oder Konten (z. B. Apple App Store, Google Play, Cloud- oder KI-Dienste, Zahlungsanbieter) rechtzeitig einzurichten, zu bezahlen und aufrechtzuerhalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Anbieter kann die Integration solcher Dienste von der vorherigen Zustimmung zu den jeweiligen Drittanbieterbedingungen abhängig machen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot oder Vertrag. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, werden Leistungen nach Aufwand auf Stunden- oder Tagessatzbasis abgerechnet. Wiederkehrende Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, Support) werden in der Regel monatlich abgerechnet. Die Zahlung erfolgt standardmäßig per SEPA-Lastschriftmandat. Alternativ kann auf Wunsch des Kunden auch per klassischer Rechnung mit Überweisung gezahlt werden. In Einzelfällen akzeptiert der Anbieter zudem Zahlungen über Zahlungsdienstleister wie Stripe, GoCardless oder Paddle.
5.3 Der Anbieter ist berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen, insbesondere bei längeren Projektlaufzeiten oder gestaffelten Leistungserbringung. Bei Werkverträgen kann eine Anzahlung von bis zu 50 % bei Auftragserteilung verlangt werden.
5.4 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem vom Anbieter benannten Geschäftskonto.
5.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5 € je Mahnung zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.6 Der Anbieter behält sich vor, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen, wenn sich der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug befindet und eine entsprechende Mahnung erfolglos geblieben ist.
5.7 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter schriftlich anerkannt wurden.
5.8 Mehraufwände, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. durch Änderungswünsche des Kunden, nicht vereinbarte Zusatzleistungen oder verzögerte Mitwirkung), werden nach den jeweils gültigen Stundensätzen des Anbieters abgerechnet, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
5.9 Sofern Leistungen dauerhaft oder wiederkehrend erbracht werden (z. B. Hosting, Pflege, Support), kann der Anbieter die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende anpassen, sofern die Änderung sachlich begründet ist (z. B. durch gestiegene Kosten, Inflation, neue rechtliche Anforderungen). Der Kunde kann einer solchen Preisanpassung innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Im Fall des Widerspruchs kann der Anbieter das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.
5.10 Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift verpflichtet sich der Kunde, für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Sollte eine Rücklastschrift erfolgen, ohne dass der Anbieter dies zu vertreten hat, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Bankgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 €. Im Falle einer unberechtigten Rücklastschrift behält sich der Anbieter vor, die weitere Leistungserbringung bis zur Klärung einzustellen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
6. Leistungszeit, Verzug und höhere Gewalt
6.1 Leistungsfristen und -termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Richtwerte.
6.2 Leistungsfristen beginnen frühestens, wenn alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge vollständig vorliegen und die vereinbarte Anzahlung (sofern vereinbart) beim Anbieter eingegangen ist.
6.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen (z. B. verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden), verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Der Anbieter informiert den Kunden in solchen Fällen zeitnah über die Verzögerung.
6.4 Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter zunächst eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen, sofern gesetzlich zulässig. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt (siehe Abschnitt 9).
6.5 Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall von Infrastrukturen, Streiks bei Drittanbietern, Cyberangriffe oder systemkritische Ausfälle von Cloud-/Hosting-Plattformen), befreien den Anbieter für die Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungsverpflichtung. Der Anbieter informiert den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses.
6.6 Dauert die Leistungsverhinderung infolge höherer Gewalt länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig abzurechnen.
7. Abnahme und Mängel bei Werkleistungen
7.1 Soweit die Leistungen des Anbieters werkvertraglicher Natur sind (z. B. bei Erstellung einer Website, App oder individuellen Softwarelösung), erfolgt eine formelle oder konkludente Abnahme gemäß § 640 BGB.
7.2 Der Anbieter zeigt dem Kunden die Fertigstellung der jeweiligen Leistung an und stellt diese zur Abnahme bereit. Der Kunde verpflichtet sich, die erbrachte Leistung innerhalb von 7 Kalendertagen ab Bereitstellung zu prüfen und schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) die Abnahme zu erklären oder etwaige Mängel konkret und nachvollziehbar zu benennen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
7.3 Die Abnahme darf nicht aus gestalterischen oder subjektiven Gründen verweigert werden, sofern die Leistung im Wesentlichen der vertraglichen Vereinbarung entspricht. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sondern werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
7.4 Mängel, die bei der Abnahme nicht gerügt wurden, gelten als genehmigt, sofern sie bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel, die erst später auftreten; sie sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
7.5 Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme von Teilleistungen zu verlangen, insbesondere bei länger laufenden Projekten oder gestaffeltem Projektverlauf (z. B. bei Meilensteinen). Die Teilabnahme wirkt sich auf die spätere Gesamtabnahme entsprechend aus.
7.6 Änderungen und Nachbesserungen nach der Abnahme gelten als neue, gesondert zu beauftragende Leistungen, sofern sie nicht auf einem vom Anbieter zu vertretenden Mangel beruhen.
7.7 Der Anbieter gewährt auf ausgewählte Projektleistungen eine freiwillige 100 % Zufriedenheitsgarantie. Diese gilt ausschließlich für individuell beauftragte Werkleistungen (z. B. Webdesign oder App-Entwicklung), sofern sie im Angebot ausdrücklich erwähnt wurde.
Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe der ersten vollständigen Version (z. B. erste funktionsfähige Beta-Version oder abgeschlossenes Design) in Textform erklären, dass er mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist. In diesem Fall verpflichtet sich der Anbieter, das Projekt einmalig kostenfrei nachzubessern oder – nach eigenem Ermessen – den Vertrag rückabzuwickeln. Bereits geleistete Zahlungen für nicht verwendbare Leistungen werden dann erstattet, abzüglich: – bereits erbrachter und nicht rückabwickelbarer Leistungen (z. B. Beratung, Hosting, Drittanbieter-Kosten), – individuell angefertigter Komponenten oder Lizenzen, – bereits freigegebener Teilabschnitte.
Die Garantie gilt nicht: – bei Änderungswünschen, die über den ursprünglich beauftragten Leistungsumfang hinausgehen, – bei Plan- oder Strategieänderungen des Kunden (z. B. Wechsel des Zielmarkts, der Plattform oder der Technologie), – wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt hat oder das Projekt wesentlich verzögert hat, – wenn Dritte zwischenzeitlich Änderungen an den bereitgestellten Leistungen vorgenommen haben.
Die Zufriedenheitsgarantie ist auf eine einmalige Anwendung pro Projekt begrenzt und stellt keine Erweiterung gesetzlicher Gewährleistungsrechte dar.
8. Gewährleistung und Nachbesserung
8.1 Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach § 634 BGB, sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Bei berechtigten Mängeln hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind oder die Nachbesserung unzumutbar ist, kann der Kunde eine Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
8.2 Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht auf eine unsachgemäße Nutzung, nachträgliche Veränderung durch den Kunden oder Dritte, fehlende Mitwirkung, unvollständige oder fehlerhafte Anforderungen oder externe Einflüsse (z. B. Serverprobleme, Drittanbieter-Ausfälle) zurückzuführen ist.
8.3 Mängel sind vom Kunden nach ihrer Entdeckung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen, in Textform anzuzeigen und nachvollziehbar zu beschreiben. Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Leistung als genehmigt (§ 640 Abs. 2 BGB).
8.4 Die Gewährleistungsfrist für werkvertragliche Leistungen beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Bei verdeckten Mängeln beginnt die Frist mit der Entdeckung.
8.5 Für reine Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrags (z. B. Beratung, Support, Schulung) besteht keine Gewährleistung im werkvertraglichen Sinne. Der Anbieter schuldet hier die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
8.6 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der Leistung vornehmen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hiervon unabhängig ist.
8.7 Im Falle eines unbegründeten Gewährleistungsverlangens kann der Anbieter dem Kunden den dadurch entstandenen Aufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung stellen, sofern der Kunde bei sorgfältiger Prüfung erkennen konnte, dass kein Mangel vorliegt.
9. Haftung und Haftungsbeschränkung
9.1 Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist die Haftung des Anbieters auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Kardinalpflicht ist eine solche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Für sonstige leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist die Haftung ausgeschlossen.
9.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, verlorene Daten oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden, ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde.
9.5 Die Haftung für den Verlust von Daten oder Programmen wird ebenfalls ausgeschlossen, sofern der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmäßig und dem Risiko angemessen Sicherungskopien anzufertigen.
9.6 Die Haftung für von Dritten erbrachte Leistungen (z. B. Hosting-Anbieter, Zahlungsdienste, Drittanbieter-APIs, Open-Source-Software, App Stores) ist ausgeschlossen, sofern der Anbieter deren Auswahl und Einbindung mit branchenüblicher Sorgfalt vorgenommen hat.
9.7 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.8 Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertretern, Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10. Urheberrecht und Nutzungsrechte
10.1 Sofern im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützte Werke entstehen (z. B. Quellcode, Layouts, Designs, Texte, Grafiken, Animationen, Dokumentationen), verbleiben die Urheberrechte beim Anbieter oder den von ihm beauftragten Dritten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
10.2 Der Kunde erhält – nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den jeweils vertragsgegenständlichen Leistungen. Das Nutzungsrecht ist zeitlich und örtlich unbeschränkt, sofern im Angebot oder Vertrag keine Einschränkungen vorgesehen sind.
10.3 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Bearbeitung oder öffentliche Zugänglichmachung der Leistungen außerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
10.4 Vor vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ist die Nutzung der Leistungen durch den Kunden nur widerruflich gestattet. Der Anbieter kann die Nutzung untersagen, sofern der Kunde mit mehr als 14 Tagen in Zahlungsverzug ist.
10.5 Vom Anbieter eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Anbieter wird den Kunden bei Übergabe über die eingesetzten Lizenzen informieren. Für etwaige Lizenzverpflichtungen (z. B. Quellcode-Veröffentlichungspflichten bei Copyleft-Lizenzen) ist der Kunde nach Übergabe eigenverantwortlich.
10.6 Der Anbieter ist berechtigt, das Projekt und die darin enthaltenen nicht vertraulichen Inhalte (z. B. Designs, Funktionen, Logos) zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. in Referenzen, auf der Website, in Präsentationen oder in sozialen Medien) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.
10.7 Der Kunde sichert zu, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Musik, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte vorliegen. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
11. Vertraulichkeit
11.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Dritten zugänglich zu machen.
11.2 Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Details, Quellcode, interne Dokumentationen, Projektpläne, nicht veröffentlichte Produkte, finanzielle Informationen, personenbezogene Daten sowie sämtliche als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen und Informationen.
11.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, – die nachweislich ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt sind oder werden, – die einer Partei bereits vor Aufnahme der Zusammenarbeit rechtmäßig bekannt waren, – die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher/judizieller Anordnung offengelegt werden müssen.
11.4 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von zwei Jahren bestehen.
11.5 Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche ihm überlassenen Unterlagen und Daten nach Abschluss des Projekts und auf Wunsch des Kunden zu löschen oder zurückzugeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
11.6 Der Anbieter ist berechtigt, für die Auftragsabwicklung erforderliche Dritte (z. B. Subunternehmer, Freie Mitarbeitende) unter Wahrung der Vertraulichkeit einzubeziehen. Diese werden entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
12.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
12.2 Der Kunde ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten auf seiner eigenen Website, in seinen Apps oder Systemen selbst verantwortlich. Dies betrifft insbesondere die korrekte Gestaltung von Einwilligungsmechanismen (z. B. Cookies, Tracking), Datenschutzerklärungen, Einbindung von Drittdiensten sowie die korrekte Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Nutzer.
12.3 Sofern der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. im Rahmen von Hosting, Wartung, Support oder technischen Zugriffen), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
12.4 Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche seiner Mitarbeitenden und etwaige Subunternehmer, die Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erhalten, gemäß Art. 28 DSGVO zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
12.5 Der Anbieter setzt Hosting- und Cloud-Infrastrukturen ein, die den Anforderungen der DSGVO entsprechen, insbesondere durch Datenverarbeitung innerhalb der EU bzw. des EWR oder durch geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO (z. B. Standardvertragsklauseln). Dazu zählen unter anderem Anbieter wie AWS und Google Cloud, die entsprechende Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen nachweisen können. Der Kunde wird darüber informiert, wenn solche Anbieter im Rahmen des jeweiligen Projekts zum Einsatz kommen, und ist verpflichtet, deren Einsatz mit Blick auf seine eigene Datenschutzverantwortung zu prüfen und zu genehmigen.
12.6 Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 DSGVO und wird im Falle von Datenschutzvorfällen den Kunden unverzüglich informieren, sofern dieser betroffen ist.
12.7 Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.welpit.de/datenschutz.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.
13.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.